Die Pflegekasse stellt pro Monat ein Budget von 125 Euro zur Verfügung (Stand September 2023).
Nicht genutzte Beträge aus Vormonaten können auch angesammelt und im Kalenderjahr später abgerechnet werden. Dieses Entlastungsbudget können Sie zum Beispiel für Hilfen im Haushalt oder beim Einkaufen nutzen, für Besuche bei Bewegungsangeboten oder Gruppenangeboten oder für eine Begleitung bei Arztbesuchen.
Es ist wie verhext: Alltägliche Dinge im Haushalt, die man früher ganz nebenbei erledigt hat, können im Alter mühevoll bis schmerzhaft werden. Wir hören das oft von unseren Kundinnen und Kunden. Manchen wird schwindelig, wenn sie nur hoch zum Schrank gucken, andere können sich nicht mehr bücken oder ihnen wird schwindelig, obwohl sie nur schnell die Badewanne scheuern wollen. Das ist ärgerlich, ja – aber auch Teil des Alters. Wir helfen da, wo es nicht mehr einfach geht. Geregelt sind Ihre guten Rechte in der Pflegeversicherung übrigens in SGB XI §45.
Was genau im Haushalt erledigt werden soll, bestimmen Sie. Das kann sich bei jedem Termin auch ändern. Sie können den monatlichen Entlastungsbetrag sogar ansparen, zum Beispiel für einen ordentlichen Frühjahrsputz. Unsere Kolleginnen und Kollegen aus der Hauswirtschaft genießen übrigens einen ausgesprochen guten Ruf in Dresden und Freital. Es heißt, man könne sich auch einfach gut mit ihnen unterhalten. Manche behaupten sogar, sie würden nicht nur Staub und Schmutz wegwischen, sondern sogar schlechte Laune. Ob das wohl stimmt…?
Unsere Kolleginnen und Kollegen beraten Sie gerne. Wir hören zu, kommen vorbei, machen einen Plan. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder eine Nachricht direkt hier:
Steffen Pieper und Steffen Oehmichen
Telefon: 0351/41792300
Mail: ips@ips-sachsen.de
Wir melden uns in 24 Stunden, versprochen.